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Projekt­studium

Projekte

Studien­projekte greifen aktuelle Themen Heraus­forde­rungen und Fragestellungen der Raum­pla­nung auf und eröffnen Kooperationsmöglichkeiten mit der Planungspraxis.

Im Bachelor-Studium wer­den die Projekte in Gruppen von 12 bis 16 Stu­die­ren­den absolviert. Jedes Projekt bearbeitet ein anderes The­ma und die Stu­die­ren­den treffen ih­re Projektwahl interessengeleitet aus dem Gesamtangebot. Im Laufe des Bachelor-Stu­di­ums finden zwei Projekte statt, im 1. Studienjahr das Anfänger*innenprojekt (A-Projekt) und im 3. Studienjahr das Fortgeschrittenenprojekt (F-Projekt).

Die Projektgruppen arbeiten an zwei Nachmittagen in der Woche fortlaufend über zwei Semester. Die Stu­die­ren­den lernen dabei raumplanungsbezogene Fragestellungen in kooperativer Weise und mit wis­sen­schaft­lichen Methoden unter Anleitung der Projektbetreuung innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens zu bearbeiten. Die Projektarbeit fördert durch ihren Problem-, Praxis-, Prozess- und Handlungsbezug das eigenmotivierte und selbstständige Arbeiten der Stu­die­ren­den und bildet deren Handlungskompetenz aus (forschendes Ler­nen). Dabei wird die Methodenkompetenz zum wis­sen­schaft­lichen Arbeiten anwendungsbezogen erprobt.

Im A-Projekt liegt der Schwerpunkt auf dem Erlernen der genannten Schlüsselkompetenzen, der Fähigkeiten zur Teamarbeit und des wis­sen­schaft­lichen Arbeitens. Die F-Projekte ermöglichen die Bearbeitung von komplexeren und umfangreicheren raumplanerischen Fragestellungen, erlauben fachliche Vertiefungen und setzen einen Schwerpunkt auf analysebasiertes und konzeptionelles Arbeiten.

In jedem Studienjahr greift ein Teil der F-Projekte in­ter­na­ti­o­na­le Themenstellungen auf und verbindet die Projektarbeit mit Exkursionen in die jeweiligen Planungsräume.

Projekte sind

  • problem- und praxisorientiert
  • interdisziplinär und fachübergreifend
  • querschnittsorientiert
  • wissenschaftlich

Beispiele zur Projektarbeit

 

Studien­projekte fördern

  • innovatives Denken und Handeln
  • Teamarbeit und Ko­ope­ra­ti­on
  • soziale Kom­pe­tenz, Handlungskompetenz und Verantwortlichkeit
  • analytische und methodische Kom­pe­ten­zen
Studierende präsentieren ihr Projekt.

Projektwiki

Im Projektwiki werden Rahmenbedingungen der Projektarbeit und die verbindlichen Regelungen zum Projekt­studium gemäß der Prüfungsordnungen B.Sc. und M.Sc. erläutert sowie Hinweise zur Organisation der Projektarbeit gegeben. Das Projektwiki gibt einen Überblick zu den formalen Anforderungen des Projektstudiums und dient als Unterstützung in der alltäglichen Projektarbeit.

Projektwiki zum Download

1.1. Studien­projekte in den Studiengängen

Im Bachelorstudium finden zwei einjährige Studien­projekte statt, im 1. Studienjahr das Anfänger*innenprojekt (A-Projekt) und im 3. Studienjahr das Fortgeschrittenenprojekt (F-Projekt). Die Projektgruppen arbeiten mit ca. 12 Studierenden an zwei Nachmittagen in der Woche fortlaufend über zwei Semester gemeinschaftlich an raumplanungsbezogenen Themen. Die Projektbetreuung unterstützt die Studierenden bei der Anwendung wissenschaftlicher Methoden, um innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens ein Thema kritisch und lösungsorientiert zu bearbeiten. Die Projektarbeit fördert durch ihren Problem-, Praxis-, Prozess-, und Handlungsbezug das eigenmotivierte und selbstständige Arbeiten der Studierenden und bildet deren Handlungskompetenz aus (forschendes Lernen).

Im A-Projekt liegt der Schwerpunkt auf dem Erlernen der genannten Schlüsselkompetenzen, der Fähigkeiten zur Teamarbeit und zum wissenschaftlichen Arbeiten. Die F-Projekte erfordern die Bearbeitung von komplexeren und umfangreicheren raumplanerischen Fragestellungen, ermöglichen fachliche Vertiefungen und setzen einen Schwerpunkt auf analysebasiertes und konzeptionelles Arbeiten.
Das Master-Studienprojekt (M-Projekt) wird durch Kleingruppen von ca. 5 Studierenden über ein Semester bearbeitet. Im Unterschied zu den A- und F-Projekten können beim M-Projekt mehrere Gruppen zum gleichen Oberthema arbeiten. Der Schwerpunkt liegt auf der theoretisch-analytischen oder planerisch-konzeptionellen Bearbeitung einer aktuellen Fragestellung der Raumforschung und Raumplanung. Es ermöglicht die Bearbeitung von anspruchsvollen Fragestellungen nach wissenschaftlichen Standards.

1.2. Projektangebot

In jedem Jahr werden neue Themen in den Studienprojekten bearbeitet. Die Themen werden von den Lehrenden zuvor entwickelt und das Gesamtangebot wird vom Studien- und Projekt­zentrum koordiniert. Sobald ein Gesamtüberblick vorhanden ist, berät die Kommission für Studium und Lehre an der Fakultät über das inhaltliche Spektrum der Projektvorschläge und klärt ggf. mit Lehrenden Änderungen und Anpassungen. Damit ist gewährleistet, dass in jedem Jahr ein inhaltlich breit gefächertes Projektangebot vorhanden ist und die Studierenden entsprechend ihrer Neigungen und Vertiefungswünsche ihre Projektwahl treffen können.
Studierende, die selber ein F- oder M-Projektthema vorschlagen möchten, sollten sich frühzeitig im vorhergehenden Semester an potentielle Projektbetreuer*innen wenden. Alternativ kann das Studien- und Projekt­zentrum ebenfalls bei der Suche und Koordination unterstützen.
Externe Projektvorschläge, beispielsweise von Absolvent*innen der Fakultät, werden vom Studien- und Projekt­zentrum an die Lehrenden des folgenden Studienjahres herangetragen, deren Entscheidung es ist, ob sie Themen­vor­schläge aufgreifen möchten.

1.3. Lehrveranstaltungssprache

Bachelorprüfungsordnung
§17 BPO 2019 Abs. 5:
Studien­projekte können in deutscher oder englischer Sprache angeboten werden. Bei der Wahl der Studien­projekte haben die Studierenden Anspruch auf ein Projekt in deutscher Sprache.

 

Masterprüfungsordnung
§ 18 MPO 2019 Abs. 4:
Studien­projekte und Entwürfe können in deutscher oder englischer Sprache angeboten werden. Bei der Wahl haben die Studierenden Anspruch auf ein Studienprojekt oder einen Entwurf in deutscher Sprache. Studierende, die aufgrund der Voraussetzungen nach § 3 Abs. 13 zugelassen wurden, haben Anspruch auf ein englischsprachiges Angebot.

In den Projektbeschreibungen (LSF - Portal für Lehre, Studium und Forschung der TU Dortmund) ist für die Projekte die jeweilige Lehrveranstaltungssprache angegeben. Werden Projekte als englischsprachig angekündigt, sind sämtliche Studien- und Prüfungsleistungen in englischer Sprache zu verfassen. Dazu zählen neben den schriftlichen Abgabeleistungen auch englischsprachige Vorträge im Rahmen des Projektmarktes und der Disputation. Projekte können auch teilweise in englischer Sprache angeboten werden; eine entsprechende Ankündigung erfolgt durch die Betreuer*innen im Rahmen der Projektvorstellung. Englischsprachige Lektüre oder Interviews in englischer Sprache sind abhängig vom Projektthema und auch in deutschsprachig angekündigten Projekten möglich. Die zu erbringenden Leistungen werden dann jedoch in deutscher Sprache verfasst. Losentscheidungen bei der Projektgruppenbildung können nicht dazu führen, dass Studierende an einem englischsprachigen Projekt teilnehmen müssen.

1.4. Arbeitszeiten

In Studienprojekten werden von jedem Studierenden 12 LP pro Semester erworben. Das entspricht 300 bis 360 Arbeitsstunden inkl. Studien- und Prüfungsleistungen. Bei gleichmäßiger Arbeitsverteilung über ca. 15 Wochen in der Vorlesungszeit und 5 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit, ergibt dies einen angenommenen Arbeitsaufwand von 15 bis 18 Stunden pro Woche.
Ein Teil davon wird im Veranstaltungsverzeichnis als Kernarbeitszeit ausgewiesen. Für diese Zeit wird jedem Projekt ein Arbeitsraum zur Verfügung gestellt und die Betreuer*innen stehen während dieser Zeit für die Unterstützung der Projektarbeit zur Verfügung. Parallel finden keine weiteren Ver­an­stal­tun­gen für die Studierenden der Projekte statt.

  • A-Projekte: montags und donnerstags, 14:00 bis 18:00 Uhr
  • F-Projekte: dienstags und freitags, 14:00 bis 18:00 Uhr
  • M-Projekte: montags und mittwochs, 08:30 bis 11:45 Uhr

1.5. Betreuung und Beratung

Jedes Studienprojekt im Bachelorstudiengang hat sowohl eine Betreuung als auch eine Beratung. Damit die interdisziplinäre Bearbeitung des Projektthemas gefördert wird, setzen sich Betreuung und Beratung aus unterschiedlichen Fachgebieten/Lehrstühlen zusammen. Die Projektbetreuung steht zu Beginn eines Projekts fest. Die Beratung muss bis spätestens zur Abgabe des Exposés - der ersten Studienleistung - benannt werden. M-Projekte haben ausschließlich eine Projektbetreuung, bei der Disputation müssen aber zwei Prüfer*innen vorhanden sein. 
Die Betreuer*innen sind regelmäßig in den Projektsitzungen anwesend, wobei die Betreuung in den A­Projekten intensiver ist als in den F- und M-Projekten. Die F- und M-Projekte sind wesentlich stärker gefordert, eigenständig und selbstorganisiert zu arbeiten. Berater*innen geben den Projektgruppen regelmäßig Rückmeldung und Hinweise zum Arbeitsstand sowie zu weiteren Arbeitsschritten.

Die Projekte können auch von externen Lehrenden, die nicht der Fakultät Raumplanung angehören, betreut werden. Diese Lehrenden erhalten dafür einen Lehrauftrag der Fakultät (Lehr­beauftragte gemäß § 65 Hochschulgesetz NRW). Bei externer Betreuung muss die Beratung durch eine/n Mitarbeiter*in der Fakultät Raumplanung erfolgen.
Projektbetreuung und -beratung werden im Vorlesungsverzeichnis der Fakultät, dem LSF, angekündigt und können mit Zustimmung der oder des Modulbeauftragten und des Prüfungsausschusses auch während der Projektlaufzeit geändert werden.

1.6. A-Projekttutorium

Jedes A-Projekt wird während des gesamten ersten Studienjahres durch eine/n Tutor*in begleitet. Aufgabe der Tutor*innen ist die methodische und didaktische Unterstützung der Projektarbeit. Hierzu zählen beispielsweise Hilfestellung bei der Gruppenarbeit, Unterstützung beim Erlernen des wissenschaftlichen Arbeitens und Schreibens, die Orientierung an der Fakultät zu erleichtern sowie die allgemeine Studienberatung. Dies beginnt bereits in der ersten Woche des Studiums im Rahmen der Einführungsphase, die als Lehrveranstaltung Modul 1 „Einführung in die Raumplanung“ zugeordnet ist.
Die Tutor*innen sind als studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte beim Studien- und Projekt­zentrum am Dekanat beschäftigt und werden durch eine Schulung auf ihre Aufgaben vorbereitet und während des Projektjahres begleitet. Die Stellen für Tutor*innen werden in jedem Sommersemester an der Fakultät ausgeschrieben. Sie richten sich an Studierende ab dem 5. Fachsemester sowie Studierende aus dem Masterstudiengang, die ihren Bachelor an der Fakultät absolviert haben. Das Auswahlverfahren erfolgt durch das Studien- und Projekt­zentrum.

1.7. Materialien zur Projektarbeit

Das in Vorlesungen, Seminaren und Übungen erworbene Wissen wird abhängig von den jeweils zu bearbeitenden Themen in den Studienprojekten praktisch angewendet. Die Verzahnung der verschiedenen Lehrformate ist konzeptioneller Bestandteil der Studien­struktur und findet im ersten Studienjahr insbesondere auf Grundlage der Vorlesungen und Übungen in Modul 1 (Einführung in die Raumplanung) und Modul 9 (Empirische Erhebungs- und Analysemethoden) statt. Die Betreuenden sowie die Tutor*innen der A-Projekte werden über die fachlichen Inhalte der Module informiert, um in den Projekten hierauf Bezug nehmen zu können bzw. darauf aufbauen zu können.
Zur Unterstützung des forschenden Lernens in Projekten gibt das Studien- und Projekt­zentrum darüber hinaus die „Materialien zur Projektarbeit“ und weitere Hilfestellungen zur Projektarbeit heraus. 

Aktuell stehen Hefte zu folgenden Themen zur Verfügung:

  • Zitationsleitfaden und Zitationsstil für Citavi
  • Arbeitshilfe zur formalen Gestaltung von Projektberichten
  • Ortserkundung 
  • Zukunftswerkstatt 
  • Szenarien 
  • Fallstudien

Hier gibt es die Hefte zum Download. Das Passwort zum der Öffnen der Dokumente kann beim Studien- und Projekt­zentrum angefragt werden (spz.rptu-dortmundde).

1.8. Projektbörsen: Projektwahl und Projektgruppenbildung, Anmeldung zur Modulprüfung

Zur Gewährleistung der Qualität im Projekt­studium ist die Teilnehmer*innenzahl in den Projekten begrenzt; ein ausreichendes Angebot wird aber sichergestellt, so dass für alle Studierenden ein Platz in einem Projekt zur Verfügung steht. Die Platzvergabe erfolgt im Rahmen der sogenannten Projektbörsen. Den Projektbörsen vorgeschaltet ist jeweils eine Veranstaltung, auf der alle Projektvorschläge durch die jeweiligen Betreuungen vorgestellt werden. Im Anschluss findet eine online-Börse zur Vergabe der Projektplätze statt. Hierbei haben die Studierenden die Möglichkeit über LSF drei Projektwünsche mit Priorität anzugeben. Nach Abschluss der Börse erfolgt die Zuordnung und die Bekanntgabe der Platzverteilung. Für einzelne Studierende, die in diesem Verfahren keinen Wunschplatz zugeteilt bekommen haben, findet ein gesondertes Nachrückverfahren statt. Über die Details zum Ablauf und zur Zeitplanung werden die Studierenden vor jeder Börse durch den PA per Mail informiert. 

A-Projektbörse
Die A-Projektthemen werden während der Einführungsphase des Bachelorstudiengangs vorgestellt und die Projektgruppen zum Abschluss der Einführungsphase bei der Online-Börse über LSF gebildet. Die Eintragung in die Projektlisten ist zugleich die verbindliche Anmeldung zum Projekt und zur Modulprüfung. 
§ 17 BPO 2019 Abs. 3:
Für die Teilnahme an den Studienprojekten ist eine Anmeldung zur Modulprüfung beim Prüfungsausschuss erforderlich. Das An- und Abmeldeverfahren sowie das Verfahren zur Verteilung der Studierenden auf die Studien­projekte legt der Prüfungsausschuss im Benehmen mit der oder dem Modulbeauftragten fest.

F-Projektbörse
Die verbindliche Voranmeldung zum F-Projekt erfolgt im vorhergehenden Sommersemester, um die notwendige Zahl der F-Projekte abschätzen zu können. Weitere Informationen zu dem Verfahren werden durch den Prüfungssauschuss bekannt gegeben. Die Projektvorstellungen finden immer in der ersten Vorlesungswoche statt. Die Projektgruppenbildung erfolgt über die online-Börse. Mit den im Ergebnis erstellten Projektlisten sind die Studierenden zugleich verbindlich zum Projekt und zur Modulprüfung angemeldet. Voraussetzung für die Teilnahme am F­ Projekt (Modul 3) ist ausschließlich der erfolgreiche Abschluss des A-Projekts (Modul 2).

M-Projekt-/Entwurfsbörse
Die Masterstudierenden können zwischen einem Projekt und einem Entwurf wählen. Die Projekte und Entwürfe im Masterstudium sind einsemestrig und werden in jedem Semester angeboten. Die Verteilung der Studierenden erfolgt im Rahmen einer Projekt- und Entwurfsbörse analog zur Verteilung der A- und F-Projekte, d.h. die Projekte und Entwürfe werden in der ersten Vorlesungswoche durch die Lehrenden vorgestellt, anschließend erfolgt die Projektgruppenbildung über die online-Börse. An den M-Projekten nehmen in der Regel 14 bis 18 Studierende teil, die im Laufe der ersten Projektsitzungen in Kleingruppen von 4 bis 6 Studierenden geteilt werden. Auf der Börse werden die Großgruppen gebildet, die Binnenaufteilung findet hier noch nicht statt. Die Wahl der Projekte findet in Präsenz in der ersten Woche der Vorlesungszeit statt. Auch hier stellen die Betreuenden vor der Gruppenbildung ihre Themen vor.
Eine allgemeine Einführung in das Projekt­studium findet für diejenigen, die ihren Bachelorabschluss extern erworben haben, im Rahmen der Einführungsphase für die Masterstudierenden statt, die in jedem Semester vor Vorlesungsbeginn durchgeführt wird.
Mit der Eintragung in die Teilnehmer*innenlisten im LSF zum Abschluss der Börse ist die verbindliche Anmeldung zu dem Projekt oder Entwurf verbunden. Die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt durch die Betreuer*innen beim Prüfungsausschuss nach Bildung der Kleingruppen in der zweiten Vorlesungswoche, spätestens jedoch am dritten Montag der Vorlesungszeit.
§ 18 MPO 2019 Abs. 3:
Für die Teilnahme ist eine Anmeldung zur Modulprüfung beim Prüfungsausschuss erforderlich. Das An- und Abmeldeverfahren sowie das Verfahren zur Verteilung der Studierenden auf die Studien­projekte und Entwürfe legt der Prüfungsausschuss im Benehmen mit der oder dem Modulbeauftragten fest.

In den Studienprojekten und dem Masterentwurf sind sowohl Studien- als auch Prüfungsleistungen zu erbringen. Das erfolgreiche Bestehen der Studienleistungen ist Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung. Zu den Studienleistungen zählen für alle Projekte das Exposé, für die A-Projekte der Zwischenbericht und für die A- und F-Projekte zum Projektmarkt ein Plakat, ein Abstract und ein Vortrag. Die Modulprüfungen bestehen für alle Projekte aus den Elementen Abschlussbericht und Disputation.
Weiterhin gibt es Abgabeleistungen, die im Studien- und Projekt­zentrum einzureichen sind. Diese sind im Überblick:

  • Ein digitales Exemplar des Exposés
  • Ein digitales Exemplar des Zwischenberichtes (nur A-Projekte, bei F-Projekten optional)
  • Das digitale Abstract (Word-Datei) und das digitale Plakat zum Projektmarkt (A- und F-Projekte)
  • Ein digitales Exemplar des Abschlussberichtes 
  • Zum Projektabschluss ein Abstract in digitaler Form (Word-Datei, max. 3.200 Zeichen incl. Leerzeichen) für die Veröffentlichung „Studien­projekte“ 

Bei den Abgaben für das SPZ bitte beachten, dass in den Berichten keine Matrikelnummern veröffentlicht werden.

Tabelle 1: Abgabeleistungen in Projekten/Entwürfen
Abgabeleistungen in Projekten alle in digitaler Form

A-Projekt:

  • Exposé (Kap. 2.2.1.)
  • Zwischenbericht (Kap. 2.2.2.)
  • Projektmarkt: Abstract, Plakat, Vortrag (Kap. 2.2.3.)
  • Abschlussbericht (Kap. 2.3.1.)
  • Abstract
  • Disputation

F- und M-Projekt:

  • Exposé (Kap. 2.2.1.)
  • -
  • Projektmarkt: Abstract, Plakat, Vortrag (Kap. 2.2.3.)
  • Abschlussbericht (Kap. 2.3.1.)
  • Abstract
  • Disputation

2.1. Aktive Mitarbeit

§ 17 BPO 2019 Abs. 8:
Die Bearbeitung der Modulprüfung und der Studienleistungen erfordert die regelmäßige und aktive Mitarbeit der Projektmitglieder. Diese umfasst insbesondere die Vor- und Nachbereitung der Projektsitzungen, Sitzungsmoderation und Protokollführung sowie die Bearbeitung von Arbeitsaufträgen.

§ 18 MPO 2019 Abs. 7:
Die Bearbeitung der Modulprüfung und der Studienleistungen erfordert die regelmäßige und aktive Mitarbeit der Mitglieder. Diese umfasst insbesondere die Vor- und Nachbereitung von Sitzungen, Sitzungsmoderation und Protokollführung sowie die Bearbeitung von Arbeitsaufträgen; aktive Teilnahme an Betreuungsgesprächen sowie die Bearbeitung von zeichnerischen bzw. graphischen Teilleistungen, Inputreferaten oder ähnlichen Arbeitsaufträgen.

Die aktive Mitarbeit muss für die Lehrenden im Projekt nachvollziehbar sein. Grundlegende Voraussetzung für eine aktive Mitarbeit ist die regelmäßige Teilnahme aller Studierenden an den Projektsitzungen sowie die Übernahme von Moderation und Protokollführung. Daher sollten im Protokoll die Abwesenheit von Studierenden sowie der Name der Moderation oder Protokollant*in einer Sitzung notiert sein. Weiterhin wird empfohlen im Protokoll personenbezogen Aufgabenverteilungen und Arbeitsaufträge festzuhalten um nachvollziehen zu können welche Studierenden sich in welcher Form aktiv beteiligt haben. Hinzu kommt die aktive Teilnahme an den Diskussionen und dem Ablauf der Plenumssitzungen, welche durch die Betreuung und Beratung beobachtet wird.
Zu ihrer Mitarbeit erhalten die Studierenden am Ende des ersten Semesters in Einzelgesprächen ein Feedback durch die Betreuung. Hierbei sollte auf der einen Seite die bisherige Mitarbeit der Studierenden eingeordnet werden und auf der anderen Seite sollten individuelle Ziele und Perspektiven für die weitere Mitarbeit besprochen werden. In den A-Projekten nehmen an den Feedback-Gesprächen i.d.R. auch die Tutor*innen teil.
Falls jemand nicht an einer Projektsitzung teilnehmen kann, muss sich der/die Studierende bei der Projektbetreuung mit Begründung abmelden. Die Projektbetreuung kann die Vorlage einer Krankschreibung verlangen. 
Die Art der erforderlichen Aufgaben und Ergebnisaufbereitung ergibt sich in der Lehr-/Lernform Projekt in der Regel aus der Gruppe selbst und deren eigenständiger Arbeit. Themen- und projektabhängig können dies eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben sein, die das Projekt sich für die Bearbeitung vornimmt. Beispiele für Leistungen, die im Rahmen einer aktiven Mitarbeit in einem Projekt gefordert sein können, sind:

  • Vorbereitung und Moderation von Sitzungen und Diskussionen,
  • Protokollführung und Ergebnisdarstellung aus Sitzungen,
  • Aktive Teilnahme an den Gruppendiskussionen,
  • Literaturrecherche und -auswertungen,
  • Referate, inkl. schriftlicher Ausarbeitungen,
  • Ortserkundungen mit systematischer Vorbereitung und Aufbereitung,
  • Vorbereitung, Durchführung und Aufbereitung empirischer Erhebungs- und Analysemethoden, z.B. von Expert*inneninterviews oder statistischen Auswertungen, 
  • Grafische oder kartografische Darstellungen,
  • Präsentationen von (Zwischen-)Ergebnissen aus Einzel- und Kleingruppenarbeit mit Diskussion,
  • Arbeit in Kleingruppen mit schriftlicher oder mündlicher Ergebniswiedergabe,
  • Beteiligung an der Ausarbeitung der Studien- und Prüfungsleistungen.


2.2. Studienleistungen

§ 17 BPO 2019 Abs. 6:
[...] Voraussetzung für die Teilnahme an der Modulprüfung ist die erfolgreiche Bearbeitung von Studienleistungen. Der Projektbericht wird von den Projektmitgliedern gemeinsam erarbeitet. Die an der Bearbeitung beteiligten Projektmitglieder sind namentlich aufzuführen. [... ]

2.2.1. Exposé

Das Exposé sollte den Anlass bzw. die Problemstellung des Projektthemas, die zu bearbeitende Fragestellung/die Forschungsfrage und die Zielsetzung sowie einen Arbeits- und Zeitplan beinhalten. Der Umfang liegt i.d.R. bei ungefähr 10 bis 15 Seiten. Der Abgabetermin des Exposés wird in Absprache mit der Projektbetreuung festgelegt, sollte jedoch zeitnah, ca. vier bis sechs Wochen nach Projektbeginn erfolgen. Je ein digitales Exemplar des Exposés wird bei der Betreuung, der Beratung und in A-Projekten auch bei dem/der Tutor*in abgegeben. Ein weiteres digitales Exemplar erhält das Studien- und Projekt­zentrum.

2.2.2. Zwischenbericht

Für A-Projekte ist der Zwischenbericht eine Studienleistung und muss daher erstellt werden. Für F-Projekte ist der Zwischenbericht nicht verbindlich, viele F-Projekte verfassen dennoch eine Arbeitsversion eines Zwischenberichts, um den Stand ihrer Projektarbeit gut einordnen zu können und erste Teile des Abschlussberichts bereits erstellt zu haben. Ein Zwischenbericht muss den Anforderungen an eine wissenschaftliche Arbeit entsprechen (vgl. Materialien zur Projektarbeit „Zitation“ und „Formale Gestaltung von Projektberichten“). Der Zwischenbericht hat eine vollständige Berichtsform und umfasst den aktuellen Stand der Problem- und Fragestellung, einen dezidierten Arbeits- und Zeitplan sowie erste inhaltliche Ergebnisse bzw. Zwischenstände. Der Umfang des Zwischenberichts hängt vom jeweiligen Projektthema und Projektfortschritt ab. Der Abgabetermin des Zwischenberichts wird von den Betreuer*innen in Absprache mit den Berater*innen und der Gruppe festgelegt, sollte jedoch zeitlich vor dem Projektmarkt liegen.
In den A-Projekten sollte frühzeitig, möglichst schon mit der Zeitplanung im Exposé, der Abgabetermin des Zwischenberichts in Absprache mit der Betreuung festgelegt werden und mit der sonstigen Studienplanung, insb. Klausur- und sonstigen Abgabeterminen, abgestimmt sein. 
Der Zwischenbericht wird in digitaler Form bei der Betreuung, der Beratung und den Tutor*innen eingereicht. Zusätzlich ist ein digitales Exemplar des Zwischenberichts im Studien- und Projekt­zentrum abzugeben.

2.2.3. Projektmarkt der A- und F-Projekte: Zwischenpräsentation, Plakat und Abstract

Der Projektmarkt für alle Projekte im Bachelor-Studiengang findet zu Beginn des Sommersemesters ganztägig statt, i.d.R. am Mittwoch der dritten Vorlesungswoche. Andere Lehrveranstaltungen im Bachelorstudiengang fallen an diesem Tag aus. Der Projektmarkt dient der Präsentation der Zwischenergebnisse sowie der fakultätsöffentlichen Diskussion der Inhalte. Alle A- und F-Projekte des Studienjahres sind verpflichtet am Projektmarkt teilzunehmen, der Projektmarkt ist eine Studienleistung. Die Koordination der Präsentationstermine erfolgt über das Studien- und Projekt­zentrum.
Zur erfolgreichen Studienleistung „Projektmarkt“ ist neben der Präsentation auf dem Projektmarkt die Abgabe eines Plakats und eines Abstracts sowie einer Präsentation erforderlich.

Das Abstract
Das Abstract für den Projektmarkt beinhaltet eine Kurzbeschreibung des Projektthemas, die Ziele und die zentralen Forschungsfragen der Projektgruppe. Es umfasst ca. eine DIN A4 Seite und muss spätestens zwei Wochen vor dem Projektmarkt in digitaler Form als Word-Datei im SPZ eingereicht werden. Die Abstracts werden in einer Broschüre zum Projektmarkt digital veröffentlicht.

Das Plakat
Das Plakat muss für die Ausstellung zum Projektmarkt im Foyer des GB III in DIN A0 hochkant gestaltet sein. In der Gestaltung sind die Projekte frei, inhaltlich können die Forschungsfrage/n), eine Konkretisierung des Themas, erste Ergebnisse und geplante Arbeitsschritte Gegenstand des Plakats sein. Das Plakat muss bis spätestens 14 Uhr am Montag vor dem Projektmarkt digital im Servicebüro des SPZ eingereicht werden. Die Plakate werden anschließend durch das Studien- und Projekt­zentrum gedruckt und im Foyer des GBIII ausgehängt.

Die Präsentation
Die Projekte sind gefordert, in einer Präsentation ihre bisherige inhaltliche und methodische Projektarbeit sowie die geplante Weiterarbeit zu vermitteln. Die Projektvorstellung hat einen zeitlichen Umfang von 25 Minuten, wobei etwa 10-15 Minuten für die Präsentation/den Vortrag vorgesehen sind und die weitere Zeit für Fragen und Diskussionen zur Verfügung steht. Über die Präsentationsform können die Projekte frei entscheiden, dabei sollte aber bedacht werden, dass es sich - im Unterschied zu den Präsentationen in der E-Phase - um einen fachlich-inhaltlichen Beitrag handeln muss.
Bei der Zwischenpräsentation müssen alle Projektmitglieder sowie alle Mitglieder der Prüfungskommission (Betreuung und Beratung) anwesend sein. Bei A-Projekten sollte zudem der/die Tutor*in anwesend sein. Wenn Mitglieder der Prüfungskommission nicht teilnehmen können, wird eine Vertretung über das jeweiligs betreuende Fachgebiet oder zentrale Einrichtung gestellt. Falls ein Projektmitglied krankheitsbedingt nicht am Projektmarkt teilnehmen kann, ist ein ärztliches Attest beim Prüfungsausschuss abzugeben. Das dazu benötigte Formblatt „Antrag auf Rücktritt von einer Prüfung aus Krankheitsgründen“ ist im Download-Bereich der Homepage herunterzuladen. Wenn der Antrag auf Rücktritt von einer Prüfungsleistung aus Krankheitsgründen gestellt und bewilligt wurde, kann die Studienleistung Projektmarkt in einem 15 Minuten dauernden Prüfungsgespräch mit dem Betreuungsteam nachgeholt werden.
Den Projekten stehen für die Präsentation Laptop und Beamer zur Verfügung. Anforderungen, die darüber hinausgehen (z.B. Lautsprecher) sollten mit dem Studien- und Projekt­zentrum im Vorhinein abgesprochen werden. Die Abgabe einer Präsentationsdatei muss bis spätestens 16 Uhr am Dienstag vor dem Projektmarkt erfolgen.

2.2.4. Bewertung und Wiederholung von Studienleistungen

§ 17 BPO 2019 Abs. 6:
[...] Zu jeder Studienleistung verfasst die Betreuung eine schriftliche Stellungnahme, erläutert diese der Projektgruppe und leitet sie dem Prüfungsausschuss zu. Sie bzw. er gibt der Projektgruppe ferner ein mündliches und ein schriftliches Feedback mit Hinweisen für die weitere Projektarbeit.

§ 18 MPO 2019 Abs. 5:
[…] Das Masterprojekt wird mit einer benoteten Modulprüfung (Disputation) abgeschlossen. Voraussetzung für die Teilnahme an der Modulprüfung ist die erfolgreiche Bearbeitung von themen- und gebietsspezifischen Studienleistungen, die im Modulhandbuch aufgezählt und zu Beginn des Semesters von den Lehrenden nach Art und Umfang zu erläutern sind.

Studienleistungen werden entweder mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ abgeschlossen. Hierzu wird von Betreuung und Beratung gemeinsam eine schriftliche Stellungnahme verfasst, aus der ersichtlich werden muss, welche Mängel die Projektbetreuung sieht und welche Teile für ein „Bestehen“ überarbeitet werden müssen. Für die Überarbeitungen muss der Projektgruppe durch die Betreuung eine Frist gesetzt werden. Studienleistungen können beliebig oft wiederholt werden.

Im Sinne des Fortschritts der Projektarbeit sollen Studienleistungen zügig bewertet werden. Die Bewertung der Studienleistungen erfolgt in schriftlicher Form durch die Prüfungskommission (Betreuung und Beratung) i.d.R. innerhalb von 10 Tagen nach Abgabe. Im Wiederholungsfall erfolgt die Bewertung nach Möglichkeit in der auf die Abgabe folgenden Projektsitzung, spätestens jedoch eine Woche nach der Abgabe der Wiederholungsleistung. Die schriftliche Stellungnahme muss von der Projektbetreuung mit Unterschrift von Betreuung und Beratung und mit Auflistung der Namen der Projektmitglieder und deren Matrikelnummern beim Prüfungsausschuss abgegeben werden. Die Überarbeitung nicht bestandener Studienleistungen umfasst i.d.R. einzelne Teile der Studienleistungen wie etwa die Herleitung der Forschungsfragen, Überarbeitung des Literaturverzeichnisses oder Ähnliches. Entsprechend sind die Kapitel zu verbessern und nicht die gesamte Abgabeleistung. Die überarbeitete Abgabeleistung ist im SPZ nachzureichen.
An der Ausarbeitung der Studienleistungen müssen alle zur Modulprüfung angemeldeten Studierenden teilnehmen.

2.3. Prüfungsleistungen/ Modulprüfungen

Zum Abschluss der Projektarbeit absolvieren alle Projekte eine Modulprüfung, die aus einem Abschlussbericht und einer Disputation besteht. In der Disputation stellt die Projektgruppe in einem Vortrag zentrale Ergebnisse der Projektarbeit vor und stellt sich im Anschluss den Fragen der Prüfungskommission in einer Diskussion. Die Fragen können sich sowohl auf den Abschlussbericht als auch auf die vorhergehende Präsentation beziehen.

2.3.1. Modulprüfung Bachelor

Prüfungskommission
§ 17 BPO 2019 Abs. 2:
Studien­projekte werden von den Studierenden in Gruppenarbeit von in der Regel 12 Studierenden durchgeführt und jeweils von mindestens zwei Lehrenden betreut und beraten (Betreuung und Beratung). 

Die beiden Lehrenden (Betreuung und Beratung) bilden die Prüfungskommission und sollen unterschiedlichen Fachgebieten/Lehrstühlen oder zentralen Einrichtungen der Fakultät angehören. Die Tutor*innen sind nicht Mitglieder der Prüfungskommission

Zulassung und Anmeldung zur Modulprüfung
Alle Projektmitglieder von A- und F-Projekten sind bereits mit der Eintragung in die Teilnahmelisten im Rahmen der Projektbörse für die Modulprüfung angemeldet. Zusätzlich zur Anmeldung erfolgt zum Abschluss der Projekte die Zulassung zur Modulprüfung. Für die Zulassung müssen sämtliche Studienleistungen bestanden und dem Prüfungsausschuss gemeldet sein. Die Zulassung erfolgt durch die Prüfungskommission und für jeden Studierenden individuell. Studierende, die eine oder mehrere Studienleistungen zum Zeitpunkt der Zulassung nicht bestanden haben, können nicht zugelassen werden. Die Disputation muss von der Projektbetreuung beim Prüfungsausschuss mit Angabe des Termins und des Raums, in dem die Disputation stattfindet, angemeldet werden.

Modulprüfung Bachelor
§ 17 BPO 2019 Abs. 6:
Das Modul 2 wird mit einer unbenoteten Modulprüfung, das Modul 3 mit einer benoteten Modulprüfung abgeschlossen. Diese umfasst die Erarbeitung eines Projektberichts sowie eine Disputation. Voraussetzung für die Teilnahme der Modulprüfung ist die erfolgreiche Bearbeitung von Studienleistungen. Der Projektbericht wird von den Projektmitgliedern gemeinsam erarbeitet. Die an der Bearbeitung beteiligten Projektmitglieder sind namentlich aufzuführen. [... ]

Abschlussbericht
Mit dem Abschlussbericht werden die Projektinhalte und -ergebnisse in Form einer wissenschaftlichen Arbeit veröffentlicht. Er ist das schriftliche Ergebnis der Projektarbeit und Grundlage für die Disputation. Der Abschlussbericht muss zehn Tage vor dem Disputationstermin bei der Prüfungskommission (Betreuung und Beratung) abgegeben werden. Der Abschlussbericht muss bis zum Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters (A- und F-Projekte) vorliegen. Eine spätere Abgabe kann nur mit Zustimmung der Prüfungskommission erfolgen.
§ 17 BPO 2019 Abs. 11:
Die Disputation im Rahmen der Modulprüfung kann mit Zustimmung der Projektmitglieder öffentlich erfolgen.

Erfolgt eine öffentliche Disputation, sind Fragen aus dem Plenum zulässig, sofern die Prüfungskommission keine entgegenstehenden Gründe feststellen kann. Diese Fragen einschließlich der entsprechenden Antworten dürfen nicht zu einer schlechteren Beurteilung der Prüfungsleistung führen.

Disputationstermin
Der Disputationstermin inkl. Ort und Raum wird von der Projektgruppe in Absprache mit der Prüfungskommission festgelegt und über die Betreuung dem Prüfungsausschuss gemeldet. Bei der Disputation müssen alle Mitglieder der Prüfungskommission anwesend sein. Für die Disputation ist eine Raumreservierung vor der Terminmeldung über die Studienkoordination erforderlich (E-Mail: stundenplan.rptu-dortmundde). Die Projektgruppen können mit Zustimmung der Prüfungskommission auch Räumlichkeiten außerhalb der Fakultät Raumplanung nutzen.
Die Projektdisputationen der A- und F-Projekte sollen möglichst zum Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters stattfinden. Diese Termine sind auch mit den anderen anstehenden Prüfungsleistungen über die Prüfungstermine im ersten und dritten Studienjahr abgestimmt. 

Ablauf und Inhalte
Die Disputation umfasst einen Vortragsteil und einen Prüfungsteil. Im Vortragsteil stellt die Projektgruppe ihre Arbeitsziele und-ergebnisse in Kurzform (25 bis 35 Minuten) vor. Im Prüfungsteil haben die Projektmitglieder ihre Projektarbeit gegenüber der Prüfungskommission in wissenschaftlichem Disput zu erläutern und zu verteidigen. Die Dauer des Prüfungsteils beträgt mindestens eine und höchstens zwei Stunden.
Die Disputation beginnt mit einem Vortrag der Projektgruppe. Hierbei geht es zunächst darum, der Prüfungskommission in ca. 25 bis 35 Minuten Inhalte und Ergebnisse der Arbeit nochmals zu präsentieren. Dabei können die Studierenden bestimmte Schwerpunkte ihrer Arbeit detaillierter als im Abschlussbericht herausstellen. Der Vortrag sollte nicht als Nacherzählung des Abschlussberichts gestaltet sein, da dieser von der Prüfungskommission bereits gelesen wurde.
Das Projekt sollte beim Vortrag darauf achten, dass alle Teilnehmenden einen Ausschnitt der Projektarbeit schildern, um die gemeinschaftliche Arbeit hervorzuheben. Wenn die Präsentation nur auf Einige beschränkt wird, dann sollte beim anschließenden Prüfungsgespräch darauf geachtet werden, dass sich diejenigen beteiligen, die zuvor noch nicht zu Wort gekommen sind. Die Präsentation sollte mit geeigneter Präsentationssoftware unterstützt werden. Auch Karten, Plakate o.ä. können zum Einsatz kommen.
Auf den Vortrag folgt das Prüfungsgespräch zwischen der Prüfungskommission und dem Projekt. Eine Disputation ist ein wissenschaftliches Streitgespräch. Entsprechend stellt die Prüfungskommission (kritische) Fragen, die sich sowohl auf den Projektbericht als auch den Vortrag beziehen können. Hierauf sollte die Projektgruppe möglichst gut, präzise und überzeugend antworten können. Für das Projekt besteht die Chance, die eigene Arbeit zu verteidigen und einer Kritik seitens der Prüfungskommission stichhaltige Fakten und Argumente entgegenzuhalten und sich mit dieser konstruktiv über die Arbeit zu streiten.

Bestehen mit Auflagen
§ 17 BPO 2019 Abs. 10:
[...] Im Modul 2 können die Lehrenden die Bewertung der Modulprüfung als „bestanden“ an die Bearbeitung von Auflagen durch die gesamte Projektgruppe, einzelne Studierende oder Gruppen von Studierenden knüpfen. Die Auflagen können einmalig innerhalb einer von der Betreuung und Beratung festzusetzenden Frist bearbeitet werden. Werden die Auflagen nicht zufriedenstellend bearbeitet, gilt die Modulprüfung für die betreffenden Studierenden als „nicht bestanden“. [... ]

Die Prüfungskommission setzt mit der Erteilung von Auflagen eine Frist zur Bearbeitung und gibt der Projektgruppe weitere Hinweise zur Bearbeitung. Auflagen können auch individuell für einzelne Projektmitglieder oder Teile der Projektgruppe erteilt werden. Die Auflagen sind i.d.R. bis zum Beginn des folgenden Semesters abzugeben. Sind die Auflagen erfolgreich bearbeitet, erfolgt eine Rückmeldung an den Prüfungsausschuss durch die Beratung.

Nichtbestehen
§ 17 BPO 2019 Abs. 10:
Lautet die Bewertung der Modulprüfung „nicht bestanden“, so kann die Modulprüfung einmalig durch die Teilnahme an einem neuen Studienprojekt wiederholt werden. [...] Studien­projekte sind endgültig nicht bestanden, wenn auch die Wiederholung der Modulprüfung als „nicht bestanden“ gilt.

Werden auch die Auflagen nicht erfolgreich bearbeitet, gilt die Prüfung als „nicht bestanden“ und die Studierenden müssen das A-Projekt wiederholen. Auch die Leistung einzelner Projektmitglieder kann als „nicht bestanden“ bewertet werden.

Abgabeleistungen zum Projektabschluss
Die Projektberichte müssen ausschließlich in digitaler Form zehn Tage vor dem Disputationstermin direkt bei den Prüfer*innen und den Tutor*innen abgegeben werden. Eine spätere Abgabe ist nur in Rücksprache mit der Prüfungskommission zulässig.
Die weiteren Abgabeleistungen sind beim Studien- und Projekt­zentrum einzureichen:

  • Abschlussbericht mit Anhang in digitaler Form für das SPZ (Teilnehmerliste ohne Matrikelnummern)
  • Abstract in digitaler Form (Word-Datei, max. 3.200 Zeichen incl. Leerzeichen) für die Veröffentlichung „Studien­projekte“

Gegebenenfalls sind weitere Exemplare für externe Akteur*innen oder Interviewpartner*innen der Projektgruppe sinnvoll.

Kurzfassung (Abstract)
Auf ca. einer Seite wird zusammengefasst womit sich das Projekt inhaltlich beschäftigt hat, welche inhaltlichen Schwerpunkte, welche Untersuchungsansätze gewählt und welche zentralen Ergebnisse festgehalten wurden. Das Abstract bzw. die Kurzfassung kann Bestandteil des Abschlussberichts sein und wird dann vor die Einführung gestellt. Sie muss auf jeden Fall als eine gesondert und digital (Word-Datei) dem Studien- und Projekt­zentrum gemailt werden.
Die Kurzfassungen dienen der Öffentlichkeitsarbeit und werden in die Projektdatenbank auf der Homepage der Fakultät Raumplanung eingetragen (Projektdatenbank) und in der Veröffentlichung zu den Studienprojekten verwendet.
Zum Abschluss: Rückgabe der Materialien und Aufräumen der Projekträume
Nach der bestandenen Disputation ist die Projektarbeit beendet. Die ausgeliehenen Projektmaterialien wie Schrankschlüssel, Ordner, Moderationskoffer inkl. nicht verbrauchtem Material müssen wieder im Servicebüro des Studien- und Projektzentrums abgegeben werden. Werden Materialien oder der Schrankschlüssel nicht zurückgebracht bzw. sind abhandengekommen, muss die Projektgruppe für Ersatz aufkommen.
Weiterhin muss der Projektraum am Ende des Projektjahres aufgeräumt werden. Das bedeutet, alle Materialen, Karten, Pläne usw. sind von Wänden und Pinnwänden abzuhängen. Auch die Tafel ist zu säubern. Der Projektschrank muss ebenfalls ausgeräumt und gesäubert werden, mitgebrachte Kaffeemaschinen und Wasserkocher sind aus dem Raum zu entfernen.

2.3.2. Modulprüfung Master

Gruppengröße
§ 18 MPO 2019 Abs. 2:
Studien­projekte und Entwürfe werden von den Studierenden in Gruppenarbeit von in der Regel vier bis sechs Studierenden durchgeführt.

Die Gruppengröße beträgt i.d.R. vier bis sechs Studierende (Kleingruppen). Studierende im M.Sc. Raumplanung müssen bis zum Prüfungstermin die erfolgreiche Bearbeitung der Studienleistung Exposé/Entwurfskonzept nachgewiesen haben. Studierende, die zum Anmeldezeitpunkt nicht im M.Sc. Raumplanung eingeschrieben sind, können nicht am Projekt oder Entwurf teilnehmen.

Anmeldung und Zulassung
Alle Projektmitglieder werden mit der Prüfungsanmeldung in ihren Kleingruppen für die Modulprüfung angemeldet. Die verbindliche Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt innerhalb der ersten zwei Wochen der Vorlesungszeit. Spätestens am dritten Montag der Vorlesungszeit müssen alle Studierenden mit ihrer Unterschrift (Liste) durch die Projektbetreuung beim Prüfungsausschuss angemeldet sein.
Zusätzlich zur Anmeldung erfolgt zum Abschluss der Projekte/Entwürfe die Zulassung zur Modulprüfung. Für die Zulassung muss die Studienleistung (Exposé/Entwurfskonzept) bestanden sein. Die Zulassung erfolgt durch die Projekt-/Entwurfsbetreuung und für alle Projektmitglieder individuell; Studierende, die die Studienleistung  zum Zeitpunkt der Zulassung nicht bestanden haben, werden nicht zugelassen.

Abschlussbericht/Entwurf
Der Abschlussbericht ist die Dokumentation der Projektergebnisse in Form einer wissenschaftlichen Arbeit. Er stellt das schriftliche Ergebnis der Projektarbeit dar und ist Grundlage für die Disputation. Der Entwurf ist die Dokumentation der konzeptionellen Arbeit in Form von geeigneten Plandarstellungen sowie einer wissenschaftlich begründeten und schriftlichen Erläuterung. Beides ist Grundlage für die Disputation. Der Abschlussbericht bzw. der Entwurf müssen zehn Tage vor dem angesetzten Disputationstermin bei der Prüfungskommission abgegeben werden. Eine spätere Abgabe ist nur in Rücksprache mit der Prüfungskommission zulässig.

Disputationstermin
Der Disputationstermin inkl. Ort (und Raum) wird von der Kleingruppe in Absprache mit der Betreuung und Beratung festgelegt und über diese dem Prüfungsausschuss gemeldet. Bei der Disputation müssen alle Lehrenden anwesend sein. Für die Disputation ist eine Raumreservierung vor der Terminmeldung über die Studienkoordination erforderlich (stundenplan.rptu-dortmundde). Die Kleingruppen können mit Zustimmung der Betreuung und Beratung auch Räumlichkeiten außerhalb der Fakultät Raumplanung nutzen.

Disputation
Ein M-Projekt, bzw. M-Entwurf wird mit einer Disputation abgeschlossen. Die Projektgruppe stellt in einem Vortrag zentrale Ergebnisse der Projekt-, bzw. Entwurfsarbeit vor und stellt sich im Anschluss den Fragen der Prüfungskommission in einer Diskussion. Die Fragen können sich sowohl auf den Abschlussbericht als auch auf die vorhergehende Präsentation beziehen. In der Regel werden alle von den gleichen Lehrenden betreuten Gruppen an einem Tag geprüft.
§ 18 MPO 2019 Abs. 10:
Die Disputation im Rahmen der Modulprüfung kann mit Zustimmung der Mitglieder öffentlich erfolgen.

Erfolgt eine öffentliche Disputation, sind Fragen aus dem Plenum zulässig, sofern die Prüfungskommission keine entgegenstehenden Gründe feststellen kann. Diese Fragen einschließlich der entsprechenden Antworten dürfen nicht zu einer schlechteren Beurteilung der Prüfungsleistung führen.

Bewertung
§ 18 MPO 2019 Abs. 6:
Die Beurteilung der Modulprüfung wird den Studierenden unmittelbar nach der Disputation mitgeteilt und dem Prüfungsausschuss zugeleitet. Im Falle des Nichtbestehens ist den Studierenden mit der Bekanntgabe der Note Gelegenheit zu einem Wiederholungsversuch in Form der erneuten Abgabe eines Projektberichts oder Entwurfs mit Disputation zugeben.

Der Beurteilung ist ein Prüfungsprotokoll beizulegen, in dem die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse der Prüfung festzuhalten sind. Die Modulprüfung wird benotet. Die Note muss dabei nicht für jedes Mitglied einer Projekt- oder Entwurfsgruppe identisch sein. Es gibt bei der Bewertung der Leistung nicht die Möglichkeit, Auflagen zu erteilen. Im Falle des Nichtbestehens (nicht ausreichend 5,0) ist den Studierenden mit der Bekanntgabe der Note die Gelegenheit zu einem Wiederholungsversuch in Form der erneuten Abgabe eines Projektberichts oder Entwurfs mit Disputation zu geben. Die Frist hierfür wird durch die Lehrenden festgelegt und dem Prüfungsausschuss mitgeteilt. Sie liegt i. d. R. spätestens einen Monat nach Beginn des folgenden Semesters.

§ 18 MPO 2019 Abs. 9:
Lautet die Bewertung der Modulprüfung „nicht ausreichend (5)“, so kann die Modulprüfung einmalig durch die Teilnahme an einem neuen Studienprojekt oder Entwurf wiederholt werden. Das Modul ist endgültig nicht bestanden, wenn auch die Wiederholung der Modulprüfung als „nicht ausreichend (5)“ gilt.

Wird auch diese Wiederholung nicht bestanden, kann das Projekt oder der Entwurf durch die Teilnahme an einem neuen Studienprojekt oder Entwurf wiederholt werden. Das ist im jeweils folgenden Semester möglich, wobei hier wieder neu zwischen den angebotenen M-Projekten und M­ Entwürfen gewählt werden kann. Das Modul ist endgültig nicht bestanden, wenn auch die Wiederholung der Modulprüfung als „nicht ausreichend (5,0)“ bewertet ist.

Abgabeleistungen
Der Abschlussbericht bzw. der Entwurf werden ausschließlich in digitaler Form direkt bei den Lehrenden spätestens zehn Tage vor dem angesetzten Disputationstermin abgegeben. Im Rahmen des Projektstudiums müssen verschiedene Abgabeleistungen an das Studien- und Projekt­zentrum erfolgen. Hierzu zählen:

  • Ein digitales Exemplar des Exposés (Teilnehmerliste ohne Matrikelnummern)
  • Abschlussbericht mit Anhang in digitaler Form für das SPZ (Teilnehmerliste ohne Matrikelnummern)
  • Abstract in digitaler Form (Word-Datei, max. 3.200 Zeichen incl. Leerzeichen) für die Veröffentlichung „Studien­projekte“

2.3.3. Einzelauflagen und Projektausschluss

§ 17 BPO 2019 Abs. 9:
Beteiligen sich die Studierenden nicht aktiv im Sinne von § 17 Absatz 8 an der Bearbeitung der Modulprüfung oder den Studienleistungen, können einzelne Studierende oder Gruppen von Studierenden im Benehmen mit dem Prüfungsausschuss von der weiteren Projektarbeit ausgeschlossen werden. Ein Projektausschluss ist bis vier Wochen vor der Projektdisputation möglich. Die betreffenden Studierenden müssen vor einem möglichen Projektausschluss schriftlich durch die Projektbetreuung darauf hingewiesen werden (Abmahnung). Die Abmahnung ist dem Prüfungsausschuss zuzuleiten.

§ 18 MPO 2019 Abs. 8:
Beteiligen sich die Studierenden nicht aktiv im Sinne von § 18 Absatz 7 an der Bearbeitung der Modulprüfung oder den Studienleistungen, können einzelne Studierende oder Gruppen von Studierenden im Benehmen mit dem Prüfungsausschuss von der weiteren Arbeit ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss ist bis vier Wochen vor der Disputation möglich. Die betreffenden Studierenden müssen vor einem möglichen Ausschluss schriftlich durch die Betreuung darauf hingewiesen werden (Abmahnung). Die Abmahnung ist dem Prüfungsausschuss zuzuleiten.

Der Ausschluss eines oder mehrerer Projektmitglieder ist unabhängig von der Bewertung der Studien­ und Prüfungsleistungen durchführbar. Vor einer Abmahnung sollte - soweit möglich - ein individuelles Gespräch zwischen der oder dem jeweiligen Studierenden und der Betreuung bzw. Beratung erfolgen. Bei A-Projekten kann auf Wunsch des Projektmitglieds oder der Projektbetreuung auch der/die Tutor*in des Projekts bei dem Gespräch anwesend sein.

Führt dieses Gespräch nicht zu einer ausreichend aktiven Mitarbeit, erfolgt die schriftliche Abmahnung gemäß Prüfungsordnung. Darin festzuhalten sind u. a. Ergebnisse der Einzelgespräche, Vorschläge zur Verbesserung der aktiven Mitarbeit sowie insbesondere eine Frist, bis zu der eine Verbesserung festgestellt und ein gesonderter Arbeitsauftrag bearbeitet sein muss, um den Projektausschluss zu vermeiden. Die Frist legt die Betreuung fest, wobei auf eine angemessene Bearbeitungszeit für Arbeitsaufträge zu achten ist. Der Prüfungsausschuss stellt in Absprache mit der oder dem Modulbeauftragten im Zweifel die Angemessenheit der vorgeschlagenen bzw. erteilten Arbeitsaufträge fest. Ist auch nach der Abmahnung keine Veränderung in der aktiven Mitarbeit am Projekt festzustellen oder der erteilte Arbeitsauftrag nicht erledigt worden, kann das Projektmitglied in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss durch die Projektbetreuung aus dem Projekt ausgeschlossen werden. Ein Projektausschluss ist bis vier Wochen vor der Disputation möglich.
Projektmitglieder, die von § 7 Abs. 5 BPO bzw. MPO (chronische Krankheit, Behinderung, Mutterschutz, Pflege von Angehörigen) betroffen sind, bleiben von den o. g. Ausführungen unberührt. Hierfür ist ein Nachteilsausgleich vorgesehen, d. h. die genannten Gründe führen nicht dazu, dass die Anforderungen an einzelne Teilnehmer*innen reduziert werden. In solchen Fällen müssen die jeweiligen Studierenden die Prüfungskommission informieren, die dann gemeinsam mit dem Prüfungsausschuss und ggf. der oder dem Modulbeauftragten eine geeignete Form der Leistungserbringung festlegt. Hierbei sollte eine Form gewählt werden, die sich sinnvoll in die Arbeit der Gesamtgruppe einfügt.

2.4. Hinweise zur Berichterstattung

Exposés und Projektberichte werden als wissenschaftliche Arbeiten verfasst. Letztlich muss das Ziel sein, den Stand der Arbeit und gewonnene Er­kennt­nis­se der Projektarbeit in nachvollziehbar und überzeugender Weise darzustellen. Bei der Berichterstellung können sich die Projekte an anderen wissenschaftlichen Arbeiten orientieren und sich hier Beispiele aus vorhergehenden Studienjahren im Studien- und Projekt­zentrum ausleihen. Zudem sollten unbedingt der der „Zitationsleitfaden und Zitationsstil für Citavi“ sowie die „Arbeitshilfe zur formalen Gestaltung von Projektberichten“ hinzugezogen werden.

Arbeitsprogramm zur Abschlussberichterstellung
Für die Erstellung eines Exposés oder eines Berichts ist eine rechtzeitige und vorrausschauende Zeitplanung unerlässlich. Erfahrungsgemäß sind z.B. für die Erstellung eines Abschlussberichts mindestens vier Wochen einzurechnen. Je nach Stand der Arbeit, nach Arbeitsweise im Projekt, Zeitaufwand für die Erstellung von Karten, Tabellen, Abbildungen, etc. kann die Ausarbeitung auch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wegen des großen Bedarfs an inhaltlicher Abstimmung und organisatorischen Aufwands ist es empfehlenswert, einen für die Gruppe verbindlichen, möglichst genauen Arbeits­ und Zeitplan aufzustellen und schon frühzeitig eine Redaktionsgruppe zu bilden, die den Überblick über alle zu erledigen Aufgaben behält und die Organisation der Arbeit übernimmt. Besonders wichtig ist hier eine gute Zeitplanung, die auch Pufferzeiten berücksichtigt. Formatvorlagen im gewünschten Layout sparen sehr viel Zeit bei der Erstellung und Redaktion der Texte. Zur Erstellung von Layouts wird Word empfohlen. Vermehrt kommt aber auch das Programm Adobe InDesign zum Einsatz. Das ITMC bietet dazu sehr günstige Softwarehandbücher an, die vom RRZN Hannover erstellt wurden, außerdem bietet die Fakultät regelmäßig Schulungen zu Photoshop und InDesign an.

Vorschlag für ein planmäßiges Vorgehen
Dieser Vorschlag wurde in den letzten Jahren mit den Tutor*innen der A-Projekte fortlaufend überarbeitet und ist daher ein Ergebnis zahlreicher praktischer Erfahrungen.

  1. (kommentierte) Gliederung aufstellen, Inhalte auswählen
  2. Zeitplanung und Zuständigkeiten (fortlaufend) klären
  3. im Plenum über
    • die einheitliche Schreibweise wichtiger Begriffe klären (z.B. „Demografie“ oder „Demographie“?)
    • ebenso die Gender-Schreibweise klären
    • sich auf Zitierweise und Quellenangaben einigen 
  4. Formatvorlage erstellen
  5. Stellungnahmen zu vorherigen Berichten (Exposé und ggf. Zwischenbericht) berücksichtigen;);
  6. Vorlagen zu den einzelnen Kapiteln und Unterpunkten anfertigen (auf Grundlage von Protokollen und Arbeitspapieren aus Untergruppen etc.); Karten, Abbildungen, Tabellen erstellen, Fotos auswählen, erstellen und überarbeiten (Layoutgruppe), diese sinnvoll und mit Bezug zu den Texten einfügen; überlegen, was über Karten etc. dargestellt werden soll oder gar muss
  7. Zitation auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen
  8. Verweise einfügen und überprüfen
  9. Vorlagen im Plenum vorstellen, diskutieren und anschließend überarbeiten; unwichtige Inhalte streichen
  10. Inhalte des Anhangs klären
  11. Interviewprotokolle rechtzeitig an die Interviewten zur Korrektur zusenden, Zustimmung zur Veröffentlichung einholen
  12. Quellen- und Literaturverzeichnis anlegen und laufend aktualisieren; alternativ: zu den einzelnen Kapiteln werden von den Autor*innen abschließend die Quellenangaben vollständig aufgeführt, ebenso die verwendeten Abkürzungen und die Angaben zu Tabellen und Abbildungen
  13. Texte in endgültiger Reihenfolge ordnen, strukturieren und Roten Faden überprüfen, Gliederung korrigieren und fertig stellen; Überschriften überprüfen und „Arbeitsfassungen“ anpassen
  14. Texte redaktionell zusammenfügen, ggf. Überleitungen schreiben, kürzen
  15. Einleitung und Fazit/Resümee schreiben; ggf. Danksagungen einfügen
  16. Verzeichnisse    erstellen (Abkürzungs-, Tabellen-, Abbildungs-, Teilnehmer-und Literaturverzeichnis)
  17. Schlussredaktion (Korrekturlesen: Strukturierung der Kapitel, Roter Faden überprüfen, Interpunktion, Rechtschreibung, Quellenarbeit)
  18. Titelblatt gestalten
  19. Eine kurze Projektreflektion schreiben (Selbsteinschätzung/Reflektion)
  20. Abstract (ca. 1 Seite) ausarbeiten und an SPZ schicken

Zur Vorbereitung und Durchführung der Projektarbeit werden den Projektgruppen verschiedene Arbeitsmittel und -materialien zur Verfügung gestellt. Dazu zählen ein Arbeitsraum, ein Moderationskoffer mit Büro- und Arbeitsmaterial, sowie technische Geräte und Workshopmaterial zur Ausleihe.

3.1. Projekträume und -materialien

Projektraum
Die Projekte an der Fakultät Raumplanung verfügen über gut ausgestattete Arbeitsräume. Zu Beginn des Studienjahres wird den Projekten jeweils ein Arbeitsraum zugeteilt, der während des gesamten Studienjahres für Plenumssitzungen und Untergruppenarbeit zu den festgelegten Projektzeiten genutzt werden kann. Die Arbeitsräume werden dabei gemeinsam durch A-, F- und M-Projekte und auch andere Ver­an­stal­tun­gen genutzt. Für Projektarbeitszeiten über die festgelegten Zeiten hinaus muss die Gruppe ihren eigenen Raum oder einen anderen Raum buchen (per Mail an stundenplan.rptu-dortmundde). Für die Aufbewahrung von Plänen, Arbeitspapieren, Kaffeemaschine etc. wird jeder Projektgruppe ein abschließbarer Schrank für die Dauer der Projektarbeit zur Verfügung gestellt. Die Projekträume sind darüber hinaus mit Beamern, Flipcharts, Pinnwänden, einer Tafel und Projektionsleinwänden ausgestattet.

Zu beachten ist, dass die Räume durch mehrere Projekte genutzt werden. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der Pinnwände, die Sauberkeit und spontane Umbauten in Sitzungen. Diese sind natürlich erlaubt, aber bitte nach Abschluss der Sitzung die Möbel wieder so aufzubauen, wie es auf dem Plan an der Tür eingezeichnet ist. Über die Nutzung der Pinnwände sollten sich die Projektgruppen untereinander absprechen, damit nicht nach jeder Sitzung alles von den Pinnwänden abgehängt werden muss.
Ein pfleglicher Umgang mit der Ausstattung der Projekträume wird als selbstverständlich angesehen. Falls Ausstattungsmaterialien des Projektraums defekt sind oder fehlen, bittet das Studien- und Projekt­zentrum darüber in Kenntnis gesetzt zu werden!
Bis spätestens eine Woche nach der Disputation ist der Projektschrank auszuräumen und zu reinigen. Der Projektraum ist ebenfalls sauber zu hinterlassen, d.h. die Wände sind vom Material zu befreien und sämtliche vom Projekt verwendeten Dinge sind zu entsorgen oder mitzunehmen. Die ausgegebenen Materialien sowie der Schrankschlüssel sind an das Studien- und Projekt­zentrum zurückzugeben.
In den Exkursionswochen sind alle Projekträume freigegeben. Die Projekte, die in der Exkursionswoche Arbeitszeiten einplanen und einen Raum benötigen bzw. ihren Raum nutzen wollen, melden sich bitte rechtzeitig per Mail bei der Studienkoordination (stundenplan.rptu-dortmundde). Weitere Informationen zu Raumbuchungen in der Exkursionswoche werden rechtzeitig bekanntgegeben.
In der vorlesungsfreien Zeit sind ebenfalls alle Räume freigegeben. Buchungen müssen dann über die oben genannte Mailadresse erfolgen.

Moderations- und Büromaterial
Jede Projektgruppe erhält zum Start des Projektjahres einen umfassend ausgestatteten Moderationskoffer und nach Bedarf weitere Materialien für die Projektarbeit. Der Moderationskoffer ist u.a. mit Stiften, Karteikarten, Kreppband und Pinnnadeln ausgestattet. Des Weiteren können nach Bedarf ein Flipchartblock im Servicebüro des Studien- und Projekt­zentrum ausgeliehen werden. Die Verbrauchsmaterialien können nach Verbrauch und bei Bedarf im Servicebüro wieder aufgefüllt werden.
Mit dem Moderationskoffer ist pfleglich umzugehen! Der Moderationskoffer mit allen Nicht­ Verbrauchsmaterialen (Tacker, Locher, Schere usw.) ist bis spätestens eine Woche nach Ende der Vorlesungszeit zurückzugeben. Alles was nicht zurückgegeben wird, muss vom Projekt ersetzt werden und wird durch das Dekanat in Rechnung gestellt. Bei einer verspäteten Disputation kann die Ausleihfrist nach Rücksprache mit dem Studien- und Projekt­zentrum verlängert werden.

Technische Geräte
Vor allem für Präsentationen in der Öffentlichkeit, aber auch für die Vorstellung von Arbeiten im Projekt und in Seminaren, sind mediengestützte Vorträge oft der rein schriftlichen oder mündlichen Präsentation vorzuziehen. Beamer und mobile Pinnwände sind in den Projekträumen vorhanden. Sollte ein Beamer defekt sein, können Projektgruppen sich im Service-Büro Ersatzbeamer leihen. Weiterhin können Diktiergeräte für die digitale Aufzeichnung von z.B. Interviews ausgeliehen werden. Weitere technische Geräte sind teilweise auch bei den betreuenden Fachgebieten/Lehrstühlen nach Absprache mit der Betreuung verfügbar. Weitere Fragen zur Ausleihe von technischen Geräten werden per Mail an spz.rptu-dortmundde beantwortet.
Außerdem können die Projekte nach Absprache mit den Lehrenden die PC-Pools der Fakultät nutzen. Die Zugangsdaten dafür vergibt das ITMC.

3.2. Vervielfältigung

Vervielfältigungen/Fotokopien
Durch die ausschließlich digitale Form der Abgabe von Studien- und Prüfungsleistungen (Exposé, Zwischen- und Abschlussbericht) fallen für die Projektgruppe keine Kosten für Vervielfältigungen an. Möchten Prüfer*innen dennoch eine gedruckte Version, müssen sie diese selber in Auftrag geben und die Kosten dafür übernehmen. Möchte die Projektgruppe gedruckte Exemplare an Außenstehende weitergeben, müssen die Kosten dafür von der Gruppe übernommen werden. Der Druck kann bei der Zentralen Vervielfältigungsstelle der TU Dortmund in Auftrag gegeben werden.

Moodle (E-Learning-Plattformen)
Als Lernplattform dient der Fakultät Raumplanung das breit aufgestellte Moodle-System. Der Login funktioniert wie gewohnt über die UNI-Mail-Adresse.
Kurse können sehr einfach aus LSF importiert werden, indem unten links im Bereich „Kurse aus LSF anlegen“ auf „Kurs beantragen“ geklickt wird. Dort werden alle Kurse vorgeschlagen, die im LSF dem Namen des Lehrenden zugeordnet sind. 
An­sprech­partner des E-Learning Teams des ITMC für ein beratendes Gespräch zu Moodle finden Sie hier.

Datenaustausch
Darüber hinaus ist die reibungslose Weitergabe von umfangreichen Dateien, welche nicht per Mail verschickt werden können (maximale Dateigröße 10 MB), via Sciebo möglich. Dort können die Dateien hochgeladen (max. 30 GB bzw. 500 GB) und der Downloadlink per Mail verschickt werden.

Computer-Arbeitsräume an der Fakultät Raumplanung
Die Projekte können die Computer-Räume an der Fakultät Raumplanung für die Projektarbeit nutzen. Dabei sind die Belegungszeiten durch andere regelmäßige Ver­an­stal­tun­gen zu beachten. Der jeweilige Belegungsplan ist im LSF einzusehen. Das ITMC stellt den Betreuenden auf Anfrage Accounts für die Nutzung der Fakultätspools zur Verfügung. Zur Dateiablage wird die Verwendung der moodle­Plattform (siehe oben) empfohlen, da die bearbeiteten Daten dann auch von zu Hause aus zu nutzen sind. Falls Dateien direkt unter dem Projekt-Account abgelegt werden, sollten diese bis Ende des Projektjahres gesichert werden, da die Accounts wieder für die Projekte des Folgejahres genutzt werden.

3.3. Exkursionen

Es gibt verschiedene Aspekte, die für die Durchführung von Projektexkursionen sprechen und sich aus den jeweiligen Anlässen bzw. Gründen heraus ergeben:
Die Durchführung der Bestandsanalyse im Untersuchungsgebiet (vor allem, wenn das Gebiet weiter entfernt liegt),
Intensivarbeitsphasen außerhalb der Universität, vor allem zur Erstellung der Berichte,
Zur Inspiration für die eigene Arbeit können auf einer Exkursion Beispielprojekte besichtigt werden,
Bei weiter entfernt liegenden Projektgebieten und bei Auslandsprojekten ist die Exkursion ins Planungsgebiet in der Regel vorgegeben. Für gewöhnlich finden diese Exkursionen in der vorlesungsfreien Zeit des Wintersemesters statt.
Die Fakultät Raumplanung hat für die Durchführung von Exkursionen zwei veranstaltungsfreie Wochen im Studienjahr festgelegt, in denen Exkursionen stattfinden sollen. Eine davon im November und eine weitere in der Himmelfahrtswoche im Mai.

Fördermittel für Exkursionen
Es ist möglich, Mittel aus Bundes- und Landesprogrammen, bei verschiedensten Institutionen und Stiftungen zu beantragen. Diese Möglichkeiten sollten von den jeweiligen Projekten und der Betreuung geprüft werden. Vor allem Auslandsprojekte sollten möglichst frühzeitig dafür sorgen, dass Möglichkeiten der Finanzierungsbeihilfe identifiziert und beantragt werden. Hierzu sind mögliche Kontaktpersonen in der Fakultät sowie im Referat Internationales der TU Dortmund am Campus Nord durch die Betreuung anzusprechen. Weitere Informationen gibt es dazu auf der Homepage des Referat Internationales.

Exkursionsanträge und Versicherungsschutz
Bei kurzen Fahrten innerhalb Dortmunds, z.B. eine Besichtigung im Rahmen des Projektes, sind die Angestellten der Fakultät versichert, weil diese als Dienstgänge betrachtet werden und somit von der Versicherung abgedeckt sind. Dies gilt ebenfalls für die Studierenden, daher ist kein Exkursionsantrag nötigt.
Wenn bei einer Fahrt die Stadtgrenze Dortmunds überschritten wird und ein/e Lehrende/r anwesend ist, handelt es sich um eine Exkursion. Für diese muss im Vorhinein ein Exkursionsantrag gestellt werden, um einen Versicherungsschutz für die Studierenden und die Exkursionsleitung bzw. Begleitpersonen gewährleisten zu können. Wenn eine Gruppe Studierender ohne Lehrende unterwegs ist, handelt es sich nicht um eine Exkursion, es muss folglich auch kein Antrag gestellt werden. Die Studierenden sind für diese Fahrt über die Landesunfallkasse versichert, wenn diese Fahrt zur Ausbildung gehört. Die genauen Bestimmungen der Unfallkasse NRW für Fahrten ohne Lehrende sind hier nachzulesen.
Die Formulare sind im Service Portal der TU zu finden und ausgefüllt mit einer beigefügten Teilnehmerliste im Dekanat einzureichen. Ergibt sich eine Änderung der Teilnehmendenzahl, ist dies dem Dekanat schriftlich mitzuteilen. Mit dem Exkursionsantrag wird gleichzeitig der Versicherungsschutz für die Studierenden beantragt.
Der Exkursionsantrag muss spätestens zwei Wochen vor der geplanten Exkursion gestellt werden, um den Versicherungsschutz gewährleisten zu können. Wenn der Exkursionsantrag erst am Abreisetag dem Dekanat eingereicht wird, liegt keine Genehmigung durch die Verwaltung der TU Dortmund bei Abreise vor - die Gruppe ist dann bei Abfahrt nicht versichert.

Versicherungsschutz bei Auslandsaufenthalten
Sofern der Auslandsaufenthalt im Zusammenhang mit der Fakultät steht und von Mitarbeiter*innen der Fakultät geplant, angekündigt und durchgeführt wird oder im Lehrplan enthalten ist, besteht für alle Teilnehmenden der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei sind alle Tätigkeiten versichert, die zum offiziellen Programm gehören sowie die An- und Abreise. 

Arbeitswochenenden
Arbeitswochen und Arbeitswochenenden außerhalb der Universität haben sich für die Projektarbeit bewährt: Konzentrierte Arbeitsphasen im Projekt, intensives Kennenlernen und die ungestörte Ausarbeitung von Berichten lassen sich oft besser durch eine Verlagerung der Projektarbeit an einen anderen Ort realisieren. Es gibt viele Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Jugendherbergen oder auch Wochenendhäuser, die hierfür geeignet sind. Jugendherbergsausweise können beim Dezernat 3 ausgeliehen werden.

Eine Änderung des Projekttitels während der Projektarbeit stellt grundsätzlich kein Problem dar. Eine etwaige Änderung muss durch die Betreuung des Projektes per E-Mail an den Prüfungsausschuss (pa.rptu-dortmundde) weitergegeben werden.

Informationen zum Projekt­studium

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